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18.03.2021 - 9.13 Einzelhandel und Gastronomiegewerbe unterstützen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsfrau Schubert, SPD-RatsfraktionRatsfrau Schröter, CDU-RatsfraktionRatsherr Scheelje, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsfrau Musculus-Stahnke, FDP-RatsfraktionRatsherr Schröter, Ratsfraktion DIE FRAKTION
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Feb 8, 2024
- Datum:
- Do., 18.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Kieler Ratsversammlung sieht die enormen Belastungen für Gastronomie und Einzelhandel aufgrund der Schließungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und steht an der Seite der Kieler Gastronom*innen und Einzelhändler*innen. Deswegen sollen diese, sobald Öffnungen wieder möglich sind, mit folgenden Maßnahmen unterstützt und entlastet werden:
1. Wie im vergangenen Jahr soll es Gastronom*innen ermöglicht und erleichtert werden, Außenbereiche für ihre gastronomischen Angebote zu nutzen (siehe Drs. 0412/2020). Dabei sollen sowohl mehr Flächen zur Verfügung gestellt als auch das Genehmigungsverfahren möglichst einfach gehalten werden. Die Verwaltung wird gebeten, solche Verfahren möglichst schnell abzuarbeiten. Gleiches gilt für Aufsteller von Gastronomie und Einzelhandel sowie Verkaufsständer für die Warenpräsentation draußen. Selbstverständlich ist dabei sicherzustellen, dass nach wie vor ausreichend Platz auf den Gehwegen für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen etc. vorhanden ist. Auf Gebühren für Sondernutzungen soll im Jahr 2021 verzichtet werden.
2. Bei Bedarf von Einzelhändler*innen und Gastronom*innen soll ein flexiblerer Umgang mit zeitlichen Beschränkungen (z.B. wegen Lärmschutz) geprüft werden.
3. Die Erfahrungen aus der Erweiterung der Außengastronomie sollen in Bezug auf Platz-Konkurrenzen (Einschränkungen Gehwegnutzung, Lärmemissionen, usw.) evaluiert werden und, wo tatsächlich und rechtlich möglich, im Sinne einer Verstetigung als Daueranlage auf Antrag genehmigt werden.
Diese Maßnahmen sollen schnellstmöglich umgesetzt sowie der Ratsversammlung in Form einer Geschäftlichen Mitteilung sowohl über deren Umsetzungsstand als auch über das Ergebnis der Evaluierung berichtet werden.