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ALLRIS - Auszug

25.03.2021 - 6.1.1 Alternativantrag zur Drs. 1055/2021, "Verkauf der städtischen Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113, Schönkirchen"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die städtische Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113 in Schönkirchen wird nicht verkauft, das vorhandene Gebäude ist zurückzubauen und möglichst zu recyceln. Das Grundstück soll als offen zugängliches Grundstück dem Gemeinwohl dienen und eine ökologische Aufwertung im Sinne des Natura 2000-Gebietes erhalten.

 

Die Gemeinde Schönkirchen und der Kreis Plön sollen nach Möglichkeit als Partnerinnen gewonnen werden, um sich einerseits an den Abrisskosten zu beteiligen und andererseits die Zugänglichkeit zu gewährleisten, damit das Grundstück sich zum Schutz der Natur und zum Wohle der Anwohner*innen entwickeln kann.

 

Dafür ist gemeinsam mit der Gemeinde Schönkirchen und dem Kreis Plön ein Konzept zu erstellen, wie das Grundstück als öffentliche Erholungsfläche genutzt werden kann, ohne dabei den Naturraum zu schädigen. In diesem Zuge ist über die Übernahme der Kosten durch den Kreis Plön oder zumindest eine Beteiligung zu verhandeln. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind dem Bauausschuss bis zum Ende des 2. Quartals 2021 vorzulegen.

 

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Alternative Abstimmung:

r TOP 6.1  Drs. 1055/2019:  CDU, AfD

r TOP 6.1.1 Drs. 0119/2021: SPD, GRÜNE, DIE LINKE

Gegen alle Anträge: keine

Enthaltungen: keine

 

Damit ist der Antrag zu TOP 6.1.1 (Drs. 011972021) mit Mehrheit beschlossen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung liegt in der Geschäftlichen Mitteilung "Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113 in Schönkirchen" (Drs. 1027/2021) vor.