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25.03.2021 - 5.3 Barrierefreiheit der Wahlgebäude in Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Ratsfrau Walczak, SPD-RatsfraktionRatsmitglied Kordouni, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBürgerliches Mitglied Dr. Hannig, FDP-Ratsfraktion
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Apr 14, 2021
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Richert (CDU) regt an, dass im dritten Absatz soll durch sind ersetzt wird.
Ratsfrau Walczak (SPD) übernimmt die Anregung und stimmt der Aufnahme der SSW-Ratsfraktion auf Anfrage von Herrn Schmidt (SSW), der Ratsfraktion DIE LINKE auf Anfrage von Ratsherrn Gernhuber und der CDU-Ratsfraktion auf Anfrage von Ratsherrn Wohlfarht (CDU) als Antragsteller zu.
Beschluss (Änderung in Fettdruck und Streichung):
Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt, dass zeitnah alle Kieler Wahllokale barrierefrei zugänglich sein sollen.
In Wahllokalen, in denen keine zeitnahe bauliche Barrierefreiheit hergestellt werden kann, sollen Hilfsmittel eingesetzt werden. So könnten beispielsweise mobile Rampen oder Beschriftungen in Blindenschrift eingesetzt werden.
Außerdem soll sind in den Wahlbenachrichtigungen aufgeführt werden, ob das Wahllokal barrierefrei ist, und wenn nicht, sollen die Gründe dafür aufgeführt werden.
Gründe könnten beispielsweise fehlende barrierefreie Toilettenanlagen, zu steile Rampen, enge Türen, fehlende Blindenleitsysteme sein.
Des Weiteren muss schon in der Benachrichtigung deutlich werden, wo die Wähler*innen weiterführende Informationen erhalten können. An die Verwaltung müssen sie sich sowohl telefonisch als auch per Mail und Fax wenden können.
Vor den Wahllokalen sind ausreichend Parkplätze für Menschen mit Behinderung, aber auch für Menschen mit Gehbehinderung ohne Parkberechtigung einzurichten.