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ALLRIS - Auszug

06.05.2021 - 8.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1017V-1. Änderung „Kap Horn Mischnutzung“(Aufstellungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Für das Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1 (Flurstücke 285 und 232, Flur 14 und 13, Gemarkung Kiel-N) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1017V „Kap Horn Hotel“ geändert. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

 

Der künftige Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1017V-1. Änderung mit der neuen Bezeichnung „Kap Horn Mischnutzung“ ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache