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ALLRIS - Auszug

20.05.2021 - 11.1 Betreff: Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zugestimmt wird einer Anpassung der Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel nach § 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zum 01.01.2021

 

Die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII entsprechen den in der Tabelle im Teil II ausgewiesenen Beträgen. Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2021, der der Ratsversammlung am 20.05.2021 zum Beschluss vorliegt.

 

 

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltungen von DIE LINKE

 

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Anlagen zur Drucksache