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ALLRIS - Auszug

20.05.2021 - 10.4 Alternativantrag zur Drs. 1055/2019, "Verkauf der städtischen Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113, Schönkirchen"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die städtische Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113 in Schönkirchen wird nicht verkauft, das vorhandene Gebäude ist zurückzubauen und möglichst zu recyceln. Das Grundstück soll als offen zugängliches Grundstück dem Gemeinwohl dienen und eine ökologische Aufwertung im Sinne des Natura 2000-Gebietes erhalten.

 

Die Gemeinde Schönkirchen und der Kreis Plön sollen nach Möglichkeit als Partnerinnen gewonnen werden, um sich einerseits an den Abrisskosten zu beteiligen und andererseits die Zugänglichkeit zu gewährleisten, damit das Grundstück sich zum Schutz der Natur und zum Wohle der Anwohner*innen entwickeln kann.

 

Dafür ist gemeinsam mit der Gemeinde Schönkirchen und dem Kreis Plön ein Konzept zu erstellen, wie das Grundstück als öffentliche Erholungsfläche genutzt werden kann, ohne dabei den Naturraum zu schädigen. In diesem Zuge ist über die Übernahme der Kosten durch den Kreis Plön oder zumindest eine Beteiligung zu verhandeln. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind dem Bauausschuss bis zum Ende des 2. Quartals 2021 vorzulegen.

 

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von CDU, AfD und Ratsherrn Meinke

 

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Information für die Mitglieder der Gremien:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung liegt in der Geschäftlichen Mitteilung "Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113 in Schönkirchen" (Drs. 1027/2021) vor.