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20.05.2021 - 10.12 Solarstadt Kiel - Kampagne zum Ausbau erneuerbarer Energie in Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Wilkens, SPD-RatsfraktionRatsmitglied Kordouni, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsherr Dr. Soll, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Autorisiert Oct 31, 2021
- Datum:
- Do., 20.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Kieler Ratsversammlung bekennt sich zum Weg in die klimaneutrale Stadt. Dazu ist ein umfassender Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem Kieler Stadtgebiet notwendig. Vor allem Dächer bieten ein hohes Potenzial für Solarenergie – sei es Photovoltaik (PV) oder Solarthermie. Ziel soll es sein, im Rahmen zweier verknüpfter Kampagnen das im Masterplan „Klimaschutz 100 Prozent“ formulierte Teilziel zum Ausbau des Solarstroms zu beschleunigen und den Anteil von derzeit 14 Megawatt (Stand 2020) möglichst bis 2035 auf 50 MW zu erhöhen. Für das Jahr 2050 ist eine Verdoppelung auf 100 MW anzustreben.
Daher beauftragen wir die Kieler Verwaltung zu folgenden Schritten:
- Aufnahme von Gesprächen mit den in Kiel ansässigen Wohnbaugesellschaften, um die Möglichkeiten von PV- und Solarthermie-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern zu erörtern
- Aufnahme von Gesprächen mit den in Kiel ansässigen Unternehmen, um die Möglichkeiten von PV- und Solarthermie-Anlagen auf gewerblichen Gebäuden zu erörtern
- Erarbeitung zweier verknüpfter Kampagnen, die privaten Hauseigentümer*innen jeweils die Vorteile einer PV-Anlage und Solarthermie auf ihrem Dach aufzeigen soll. Unter dem Motto “Gemeinsam für das Klima” soll die Begeisterung für das gemeinsame Handeln erzeugt werden
- Um die Stadtgesellschaft und Öffentlichkeit ständig im Thema „mitzunehmen“, soll auf den öffentlichen digitalen Werbetafeln (z.B. auf den gewerblichen Tafeln) der erzeugte Solarstrom in der Stadt Kiel täglich dargestellt werden. Dazu sind die installierte Leistung und die Strahlungsintensität des Tages als Grundlage für eine angenäherte Kilowattstunden-Zahl zu nutzen.
- Es soll auf kiel.de ein intuitiv bedienbares und mobilefähiges Tool angeboten werden, über das sich Einwohner*innen auf anschauliche Art und Weise über die Wege und die Kosten zur eigenen PV-Anlage und Fördermöglichkeiten sowie dem Mieterstrommodell informieren können. Dabei sollen sowohl Grafiken als auch Filme zum Einsatz kommen. Zudem soll geprüft werden, ob ein anbieterunabhängiger Kosten- und Nutzenrechner erstellt und angeboten werden kann. Außerdem sollen die Daten des Solarkatasters in das Tool einfließen, um eine Eignung prüfen zu können. Auch die Vorteile und der bessere Wirkungsgrad von Solarthermie sind in diesem Tool darzustellen. Vor allem bei der Erneuerung von Heizungsanlagen und/oder Dachsanierungen sind die Potentiale der Solarthermie darzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten, bis Oktober 2021 einen Vorschlag zu machen, wie zusammen mit städtischen Partnerinnen wie z.B. der Förde Sparkasse, den Stadtwerken oder anderen ein Modellprojekt umgesetzt werden kann, in dem Kieler*innen für ein gemeinsam finanziertes Bürger*innen-Kraftwerk nach dem Vorbild von Wien gewonnen werden. Dafür ist u.a. zu prüfen, inwieweit PV-Anlagen durch eine Überdachung des Parkplatzes am Hörnbad oder andere öffentliche Flächen und Gebäude, wie auch Flächen und Gebäude der Eigenbetriebe, für ein solches Projekt genutzt werden können. Ferner soll sichergestellt werden, dass der produzierte Strom ins Kieler Stromnetz eingespeist wird oder überschüssiger Strom direkt bei städtischen Einrichtungen verbraucht wird.
- Bei neu zu errichtenden Gewerbeimmobilien sollen über die zugehörigen Grundstückskaufverträge, Erschließungsverträge, städtebaulichen Verträge, Durchführungsverträge, Wettbewerbe und Bebauungs-Pläne (z.B. MFG 5, Flughafengewerbeflächen, Kieler Süden) PV-Anlagen auf den Dächern verpflichtend werden.
- Die Verwaltung wird gebeten, im nächsten Jahr eine überarbeite Richtlinie zum Klimaschutzfond vorzulegen. Diese soll dann auch Fördermöglichkeiten für Eigentümer*innen von Wohnimmobilien enthalten, die sich für eine Solaranlage entscheiden. Dabei soll auf die Erfahrungswerte anderer Städte zurückgegriffen werden (vgl. Drs. 1096/2018).
Die Maßnahmen sollen 2021 starten und zuvor in Form einer Beschlussvorlage von der Ratsversammlung beschlossen werden. Leuchtturmprojekte vor allem im Bereich Wohnungsbau und Gewerbegebäude sollen auf dem Deutschen Städtetag und anderen Konferenzen präsentiert werden.
Die Umsetzung durch das Umweltschutzamt soll durch eine halbe Stelle, zu besetzen aus dem Stellenpool, unterstützt werden.
Zudem soll die Verwaltung in einer Geschäftlichen Mitteilung ein Konzept zur Förderung von PV- und Solarthermie-Anlagen vorstellen, das einen jährlichen Betrag von 300.000 Euro nicht übersteigt. Dabei sollen auch Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Contracting dargestellt werden.