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ALLRIS - Auszug

20.05.2021 - 11.21.1 Alternativantrag zur Drs. 0376/2021Aufgabe der Kleingartenanlagen "Baumkoppel" und "Hornskampkoppel I"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. über die Herausnahme der Flächen der Kleingartenanlagen „Baumwegkoppel“ und „Hornskampkoppel I“ aus dem Generalpachtvertrag zu führen.

 

Bei Vorliegen erfolgreicher Verhandlungsergebnisse erfolgt eine sofortige Rückgabe der Parzellen der o.g. Kleingartenvereine an die Stadt. Die Stadt bietet den Pächterinnen und Pächtern der Gärten Ersatzgärten an, dabei sind soziale Härten (z.B. weite Wege trotz eingeschränkter Mobilität) zu vermeiden. Eine Umwidmung der Parzellen in Freizeitgärten sowie eine Weiterverpachtung der Flächen direkt an Nutzerinnen und Nutzer durch die Stadt findet nicht statt.

 

Die gesamten Anlagen der v.g. Kleingartenvereine werden als naturnahe Ausgleichsflächen umgewandelt.

 

 

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Alternative Abstimmung:

In alternativer Abstimmung wird der Alternativantrag zu TOP 11.21.1 (Drs. 0436/2021) mit den Stimmen aller teilnehmenden Ratsmitglieder einstimmig beschlossen.

Der Antrag der Verwaltung zu TOP 11.21 (Drs. 0376/2021) ist damit abgelehnt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Rücknahme der beiden Anlagen sowie die Entschädigung der Pächter*innen ist innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Die Anlagen wurden entsprechend gegen Eindringen gesichert und verschlossen. Kleingärtnerische Tätigkeiten finden in beiden Anlagen seit dem 01.01.2022 nicht mehr statt.

Derzeit laufen die Abstimmungen mit dem Land bezüglich der Bereitstellung von Fördermitteln zur völligen Abräumung der Hornskampkoppel, von Amt 67 wurde ein entsprechender Nachnutzungsplan mittlerweile erstellt.

 

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Anlagen zur Drucksache