Infosystem Kommunalpolitik
05.08.2021 - 7.2 Gestaltung der Fußwege
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Berat für Seniorinnen und Senioren
- Gremium:
- Bauausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 05.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
1146/2020 Gestaltung der Fußwege
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag eines Beirates
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Bereits vor der endgültigen Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen (Mobilitätskonzept) muss zeitnah jeweils anhand des Fuß- und Kinderwegekonzeptes, der Beseitigung vorhandener Stolperfallen und den Notwendigkeiten für bewegungseingeschränkte und behinderte Menschen ein ausreichend breiter und nutzungssicherer Fußweg mit entschieden und entsprechend gehandelt werden.
Diese Maßnahmen sind nach § 47 e Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung SH in Verbindung mit Dehn zu § 47 e Abs. 2 Satz 1 Rn 1 für Seniorinnen und Senioren wegen des direkten Zusammenhangs mit der vom Beirat vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppe besonders relevant, um deren Mobilität, Teilhabe und Sicherheit zu erhalten.