Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

05.08.2021 - 7.2 Gestaltung der Fußwege

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Bereits vor der endgültigen Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen (Mobilitätskonzept) muss zeitnah jeweils anhand des Fuß- und Kinderwegekonzeptes, der Beseitigung vorhandener Stolperfallen und den Notwendigkeiten für bewegungseingeschränkte und behinderte Menschen ein ausreichend breiter und nutzungssicherer Fußweg mit entschieden und entsprechend gehandelt werden.

Diese Maßnahmen sind nach § 47 e Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung SH in Verbindung mit Dehn zu § 47 e Abs. 2 Satz 1 Rn 1 für Seniorinnen und Senioren wegen des direkten Zusammenhangs mit der vom Beirat vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppe besonders relevant, um deren Mobilität, Teilhabe und Sicherheit zu erhalten.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen