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19.08.2021 - 10.9 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Holstenstraße bis zum Alten Markt sowie benachbarte Plätze – Wettbewerbsergebnis und Maßnahmenbeschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.3
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 19.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des beschlossenen Änderungsantrages zu Punkt 10.9.1 (Drs. 0676/2021):
1. Der mit dem ersten Preis prämierte Wettbewerbs-Gesamtentwurf wird Grundlage für die weiteren, konkretisierenden Planungen.
2. Die Verfasser des mit dem ersten Preis prämierten Wettbewerb-Gesamtentwurfs werden mit folgenden Planungen gemäß Auftragsversprechen aus dem Wettbewerb beauftragt:
a) Gestaltungshandbuch und Beleuchtungskonzept als Smart Lighting-System für das gesamte Wettbewerbsgebiet,
b) Freiraumplanung für den ersten Bauabschnitt (bis einschließlich Genehmigungsplanung und - nach erfolgtem Baubeschluss - die Ausführungsplanung). Die Freiraumplanung hat im gesamten Wettbewerbsgebiet einheitliche und gleichhochwertige Ausbaustandards zu gewährleisten. Bei der Auswahl des zukünftigen Oberflächenbefestigungsmaterials (z.B. Klinkersteine) ist eine besondere Schmutzunempfindlichkeit sowie eine kostengünstige Reinigungsmöglichkeit zu beachten. Bei der Auswahl der Materialien ist auf Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Beschaffung zu achten. Dies soll in der BV (siehe Punkt 3.) dargestellt werden.
3. Die Ergebnisse der Planungsleistungen 2 a + b werden den politischen Gremien zum Baubeschluss vorgelegt.
4. Der erste Bauabschnitt umfasst die Holstenstraße vom Alten Markt bis zur Schevenbrücke/Beginn des Holstenplatzes, den Asmus-Bremer-Platz und die westliche Hafenstraße (Anlage 1).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die anliegenden Geschäftsleute, Anlieger*innen, Eigentümer*innen und Beiräte zum ersten Bauabschnitt zur Freiraumplanung angemessen zu beteiligen.
6. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, eine Fördergebietserweiterung beim Fördergeber (MILIG Land S-H) für die obere Holstenstraße (gem. Anlage 2) zu beantragen.
7. Die Planenden werden gebeten darzulegen, ob und wie der gut etablierte und von vielen intensiv genutzte Sandspielkasten, der in den Sommermonaten aufgebaut wird, in seiner aktuellen oder einer abgewandelten Form in das Konzept des zweiten Bauabschnitts integriert werden kann.