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ALLRIS - Auszug

19.08.2021 - 10.13 Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe und Rechtsformänderung der Kieler Bäder GmbH zum 01.01.2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe nach § 101 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für den Bereich Bäder und Sport zum 1. Januar 2022 wird zugestimmt.
  2. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung vom 05. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, 558) gehrt.
  3. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden in das Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport eingegliedert.
  4. Der Betriebssatzung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe wird zugestimmt (Anlage 1).
  5. Die Plan-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2022 und die mittelfristige Erfolgsplanung (Anlage 2) der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden zur Kenntnis genommen.
  6. Einer Verschmelzung der Kieler Bäder GmbH als Ganzes auf die Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe wird zugestimmt.
  7. Dem Entwurf des Vermögensübertragungsvertrages (Anlage 4) sowie dem Entwurf einer Verzichtserklärung auf Erstellung eines Verschmelzungsberichtes sowie einer Verschmelzungsprüfung mit Verschmelzungsprüfungsbericht wird zugestimmt (Anlage 5).
  8. Die vertretungsberechtigte Person in der Gesellschafterversammlung der Kieler Bäder GmbH sowie der Geschäftsführer der Kieler Bäder GmbH werden angewiesen, allen für die Vermögensübertragung notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.
  9. Die Werkleitung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe und der Geschäftsführer der Kieler Bäder GmbH werden im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Drucksache