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19.08.2021 - 10.13 Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe und Rechtsformänderung der Kieler Bäder GmbH zum 01.01.2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.13
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Dezernat IV
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 19.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe nach § 101 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für den Bereich Bäder und Sport zum 1. Januar 2022 wird zugestimmt.
- Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung vom 05. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, 558) geführt.
- Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden in das Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport eingegliedert.
- Der Betriebssatzung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe wird zugestimmt (Anlage 1).
- Die Plan-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2022 und die mittelfristige Erfolgsplanung (Anlage 2) der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden zur Kenntnis genommen.
- Einer Verschmelzung der Kieler Bäder GmbH als Ganzes auf die Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe wird zugestimmt.
- Dem Entwurf des Vermögensübertragungsvertrages (Anlage 4) sowie dem Entwurf einer Verzichtserklärung auf Erstellung eines Verschmelzungsberichtes sowie einer Verschmelzungsprüfung mit Verschmelzungsprüfungsbericht wird zugestimmt (Anlage 5).
- Die vertretungsberechtigte Person in der Gesellschafterversammlung der Kieler Bäder GmbH sowie der Geschäftsführer der Kieler Bäder GmbH werden angewiesen, allen für die Vermögensübertragung notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.
- Die Werkleitung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe und der Geschäftsführer der Kieler Bäder GmbH werden im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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