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ALLRIS - Auszug

07.09.2021 - 8.3 Umsetzung des Lärmaktionsplans, hier: Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen Schallschutzfenster-Förderprogramms

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Dem Erlass der beigefügten „Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen Schallschutzfenster-Förderprogramms“ wird zugestimmt.

 

Die Fördermittel in Höhe von 150.000,- € stehen für 2021 im Ergebnishaushalt als Einzelprojektförderung unter dem Sachkonto 53180016 zur Verfügung.

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

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