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07.09.2021 - 8.3 Umsetzung des Lärmaktionsplans, hier: Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen Schallschutzfenster-Förderprogramms
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Umweltschutzamt, 18.2
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 07.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Erlass der beigefügten „Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen Schallschutzfenster-Förderprogramms“ wird zugestimmt.
Die Fördermittel in Höhe von 150.000,- € stehen für 2021 im Ergebnishaushalt als Einzelprojektförderung unter dem Sachkonto 53180016 zur Verfügung.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,9 kB
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