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20.10.2021 - 5.1 Konzept Stadtgrün
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 20.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0510/2021 Konzept Stadtgrün
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Wilkens (SPD) erklärt, dass die im Bauausschuss beschlossene Version des Antrages die sei, die aus dem Grundantrag und dem geänderten Beschluss im Innen- und Umweltausschuss erarbeitet worden sei, und daher hier zur Abstimmung gestellt werden solle.
Beschluss in der durch den Bauausschuss beschlossenen Fassung:
- Das Konzept Stadtgrün inklusive dem ersten Aktionsprogramm wird zur Umsetzung beschlossen.
- Im Kapitel 2.3, „Prioritäre Handlungsräume“, erhält der Punkt „Handlungsräume für Naturschutz und Biotopverbund“ auf Seite 42 des Konzeptes eine neue Fassung:
2. mit Beschluss des Konzepts Stadtgrün besteht das Ziel, bauliche Eingriffe in die Grünflächen zu vermeiden. Ausnahmen: Öffentliche Infrastruktur-Baumaßnahmen, die ausschließlich dem Gemeinbedarf und ausdrücklich nicht der Erschließung privater Grundstücke dienen. Hierbei könnte es sich z.B. um Eingriffe zu Gunsten von Schlüssen des Veloroutennetzes, Anlagen der Regenrückhaltung oder betrieblich zwingend notwendige Erweiterungen von sozialer Infrastruktur der Stadt handeln.
- Im Kapitel 2.6 erhält der Punkt „Fortschreibung einer Arbeitskarte zum Landschaftsplan“ eine herausgehobene Priorität und ist vorrangig zu bearbeiten. Die anderen Punkte bleiben ohne Prioritätensetzung.
- Das Konzept Stadtgrün sowie die darin enthaltenen Maßnahmen werden unter Einbeziehung der Ergebnisse der Gesprächsreihe mit den Naturschutzverbänden weiterentwickelt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Instrument des Biotopflächenfaktors (nach Vorbild des Landes Berlin) zur Anwendung zu bringen. Dafür ist das Gespräch mit dem Land Schleswig-Holstein zu suchen und zu klären, wie dies unter Berücksichtigung der Landesgesetzgebung möglich ist. Dem Innen- und Umweltausschuss und der Ratsversammlung ist eine Beschlussvorlage vorzulegen, in der die Umsetzung und Implementierung des Instruments in das Baugenehmigungsverfahren in der Stadt Kiel geregelt wird.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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688,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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684,5 kB
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