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09.11.2021 - 8.6 Verlagerungen von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2021 innerhalb der Teilpläne 538, 541, 543 und 544 des Tiefbauamtes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- Tiefbauamt, 66.4
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 09.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der über- bzw. außerplanmäßigen Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen gem. § 84 i. V. m. § 82 Gemeindeordnung (GO) wird im Teilplan 541 bei der Investitionsmaßnahme 54100010247 Goethestraße - Fahrradstraße in Höhe von 500.000 EUR, bei der Investitionsmaßnahme 5410010300 Waisenhofstraße – Umbau zur Fahrradstraße in Höhe von 150.000 EUR, im Teilplan 543 bei der Investitionsmaßnahme 5430010299 Gutenbergstraße zwischen Hansastraße und Eckernförder Straße in Höhe von 150.000 EUR und im Teilplan 544 bei der Investitionsmaßnahme 5440010107 – Grundinstandsetzung Barkauer Kreuz in Höhe von 600.000 EUR zugestimmt.
Deckung erfolgt im Teilplan 538 bei der Investitionsmaßnahme 5380010187 Wellingdorfer Straße, da die durch die gem. §12 Abs.2 GemHVO zugeordnete Verpflichtungsermächtigung (VE) um 300.000 EUR reduziert wird. Im Teilplan 541 wird bei der Investitionsmaßnahme 5410010227 Roskilder Weg Fußgängerquerung/Bahngleis eine VE in Höhe von 600.000 EUR und bei der Investitionsmaßnahme 5410010249 Jungfernstieg – Fahrradstraße die VE in Höhe von 500.000 EUR nicht genutzt werden.