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16.12.2021 - 4.3.4 Taubenschlag für Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Arend, SPD-RatsfraktionRatsfrau Oetken, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsherr Rudau, Ratsfraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Mar 31, 2024
- Datum:
- Do., 16.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
1091/2021 Taubenschlag für Kiel
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Landeshauptstadt Kiel setzt den Beschluss der vergangenen Haushaltsberatungen zum Antrag 0869/2020 „Taubenschlag für Kiel“ um und richtet im kommenden Jahr einen Taubenschlag an einem weiteren Standort in Gaarden ein. Ein Teil der zum Beschluss stehenden Haushaltsmittel für den Bau werden für die Einrichtung eines Zaunes am schon gefunden Standort zum Schutz des zu errichtenden Taubenschlages genutzt. Die Notwendigkeit eines analog einzurichtenden Schutzzaunes soll auch am Standort in Gaarden geprüft werden.
Wie im vergangenen Jahr beschlossen soll für Aufstellung und Betreuung die Kooperation mit dem Arbeitsprojekt METHA und mit dem Tierheim Uhlenkrog gesucht werden, eine Abstimmung bezüglich Artenschutzbelangen soll mit den Umweltbehörden (NABU/BUND) und der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Das Projekt wird fortlaufend evaluiert und nach einem Jahr soll eine Auswertung und eine Entscheidung über Weiterbetrieb und ggf. Ausweitung auf bis zu fünfzehn, flächendeckend über das Stadtgebiet verteilte Taubenschläge, erfolgen.
Für die Aufstellung des Hauses in Gaarden und für Schutzvorrichtungen an beiden Standorten werden im Haushaltsplan für das Jahr 2022 26.000 Euro und für den Betrieb der beiden Taubenhäuser jeweils 5.000 Euro, also insgesamt 10.000 Euro eingestellt.