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16.12.2021 - 4.3.6 Erwerb von leerstehenden Werkhallen bzw. -stätten sowie Fabrikhallen etc. als "Behelfssporthallen"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Frey, CDU-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Dec 24, 2021
- Datum:
- Do., 16.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Frey (CDU) erklärt, dass er den Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 4.3.10 (Drs. 1199/2021) übernehme.
Beschluss in der Fassung des vom Antragsteller übernommenen Änderungsantrages zu Tagesordnungspunkt 4.3.10 (Drs. 1199/2021):
Die Verwaltung und die Kieler Wirtschaftsförderungs-und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (KiWi) werden gebeten, im Fall von ihnen zur Kenntnis gelangenden leerstehenden bzw. ungenutzten Werkhallen, Werkstätten oder Fabrikhallen ohne Nutzungsperspektive diese dem Amt für Sportförderung zu melden.
Dieses kann gemeinsam mit anderen Ämtern eine mögliche Nutzung als Sporthalle für Kieler Vereine prüfen und ggf. der Selbstverwaltung einen Erwerb und weitere notwendige Beschlüsse zur Entscheidung vorlegen.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Nach erster verwaltungsinterner Prüfung waren/sind aktuell keine Hallen verfügbar, die die vom Sportamt definierten Mindestvoraussetzungen für die temporäre Umnutzung als Sporthalle erfüllen. Die Prüfung der Möglichkeit der Nutzung ist als ständige Aufgabe bei sich zukünftig ergebenden freiwerdenden und verfügbaren Werkhallen bzw. -stätten und Fabrikhallen in der Verwaltung und KIWI vorgesehen.