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03.02.2022 - 2 Genehmigung der Tagesordnung und Festlegung der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 03.02.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
Die Dringlichkeit des nachgereichten Ortsbeiratsantrages zu Tagesordnungspunkt 7.5 (Beteiligungsverfahren zur Nutzung des Schrevenparks / Drs. 0084/2022) wird einstimmig anerkannt.
Zudem besteht in Ausschuss Einvernehmen darüber, dass bei der Beratung der unter den Tagesordnungspunkten 7.2, 7.3 und 7.4 einsortierten Anträge des Beirates für Menschen mit Behinderung auch die jeweils dazugehörigen Geschäftlichen Mitteilungen zu den Punkten 11.4 und 11.5 mit aufgerufen werden sollen.
Außerdem sollen die Tagesordnungspunkte 5.1 und 9.3 (Vorstellung bzw. Antrag zur Integrierten Rahmenplanung „Kieler Süden“) gemeinsam behandelt werden.
Ratsherr Weigel (CDU) wirft unter Hinweis auf verschiedene zur Beschlussfassung anstehende Anträge der Verwaltung die Frage auf, warum in manchen Fällen keine Beschlussfassung der Ratsversammlung vorgesehen sei, und äußert Zweifel an der Richtigkeit des Vorgehens der Verwaltung.
Herr Gosmann verweist auf die Regelungen der in der Hauptsatzung festgeschriebenen Zuständigkeitsordnung und erläutert die Unterschiede der Beratungsfolgen bei den verschiedenen Vorlagenarten. Die vorgesehenen Beratungsfolgen seien konform mit der Gemeindeordnung und den Regelungen der Stadt.
Er merkt an, dass es dem Bauausschuss jedoch freistehe, die Beratungsfolge um weitere Gremien zu ergänzen.
In der folgenden Aussprache werden hinsichtlich der Behandlung des Antrages der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 9.3 (Integrierte Rahmenplanung "Kieler Süden / Drs. 1222/2021) verschiedene Vorschläge beraten und schließlich der verbreitete Wunsch festgestellt, diesen Antrag auf Grund seiner Bedeutung auch noch von der Ratsversammlung beschließen zu lassen. Die Vorsitzende bittet darum, den entsprechenden Antrag dann bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes vorzubringen.
Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.