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ALLRIS - Auszug

03.02.2022 - 9.4 Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“(Aufstellungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr Weigel (CDU) bringt zu diesem Antrag auch seine schon bei der Genehmigung der Tagesordnung aufgeworfenen Zweifel an der Richtigkeit des vorgesehenen Beratungsablaufs vor und wirft die Frage auf, warum die Ratsversammlung nicht über diesen Antrag zu entscheiden habe. Er bittet darum, diese Frage rechtlich prüfen zu lassen.

 

Herr Gosmann (Stadtplanungsamt) legt die Regelungen der Gemeindeordnung dar und erläutert, dass nur der Satzungsbeschluss von der Ratsversammlung beschlossen werden müsse. Er versichert, dass die vorgesehene Vorgehensweise gängig sei und im Einklang mit der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel stehe. Er bietet jedoch an, diese Aussage auch noch einmal vom Rechtsamt prüfen und bestätigen zu lassen.

 

Die Vorsitzende verliest einen Auszug aus § 28 der Gemeindeordnung, der diese Auskunft bestätigt. Ratsherr Weigel bittet aber darum, dass das Rechtsamt dieses auch noch mit einem Vermerk für den Ausschuss final klarstellt.     

 

Beschluss:

Im Stadtteil Kiel-Meimersdorf wird für das Baugebiet südlich der Bebauung Neumeimersdorf, südlich und westlich vom Solldieksbach, nördlich vom Moorseer Weg sowie nördlich und östlich vom Dorf Meimersdorf der Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen aufgestellt. Parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen wird gemäß § 8 Absatz 3 BauGB der Flächennutzungsplan geändert (vgl. Drs. 1224/2021).

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen  

 

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Anlagen zur Drucksache