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03.02.2022 - 10.4 Errichtung einer behindertengerechte WC-Anlage an der Kiellinie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Ratsherr Weigel, CDU-RatsfraktionRatsherr Schmidt, SSW-RatsfraktionBürgerliches Mitglied Heinrichs, SPD-Ratsfraktion Ratsherr Stenger, Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 03.02.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Bender (Tiefbauamt) macht darauf aufmerksam, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb bereits die Errichtung einer behindertengerechten Unisex-Toilette an der Reventlouwiese in Auftrag gegeben habe, er aber nicht sagen könne, ob diese den Kriterien einer „Toilette für alle“ entspreche.
Herr Heinrichs (SPD) macht auf eine angeblich vom Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit beschlossene geänderte Fassung des Antrags aufmerksam.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sich aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit eine solche Änderung nicht ergebe.
Ratsherr Weigel (CDU) klärt auf und erklärt, dass der Antrag bereits im Vorfeld jener Sitzung von den Antragstellern geändert worden sei und sich daraufhin auch SPD und GRÜNE diesem Antrag angeschlossen hätten.
Ratsherr Stenger (GRÜNE) erklärt, dass man dann im Bauauschuss genauso verfahren wolle und sich SPD und GRÜNE dem Antrag als Antragstellende anschließen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kiellinie eine behindertengerechte WC-Anlage zu errichten.
Bei der Errichtung der WC-Anlage soll auch eine „Toilette für alle“ mitberücksichtigt werden.
Diese WC-Anlage soll vornehmlich im Bereich der Reventloubrücke oder an einer anderen in der Nähe befindlichen, als geeignet erscheinenden Stelle umgehend geplant und errichtet werden.
Sollte ein Bau einer „Toilette für alle“ nicht möglich sein, sind der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit, der Bauausschuss und der Beirat für Menschen mit Behinderung zu informieren und die Gründe, warum eine „Toilette für alle“ nicht gebaut werden kann, darzulegen.