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17.03.2022 - 10.3 Veränderungssperre Nr. 88 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1040 „Töpfergrube“ (Satzung)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Veränderungssperre Nr. 88 für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1040 „Töpfergrube“ im Stadtteil Kiel-Hassee für das Baugebiet Baugebiet westlich der Hamburger Chaussee, nördlich des Drachensees und südlich der Waldfläche zwischen dem Gewerbegebiet Töpfergrube, der Rudolf-Steiner-Schule, der Theodor-Heuss-Schule, dem Sportplatz, der Gemeinschaftsschule Hassee und dem Bummelgang wird entsprechend dem in der Sitzung aushängenden Plan beschlossen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 88 ist der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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546,2 kB
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