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ALLRIS - Auszug

17.03.2022 - 10.12 Förderung von Interreg-Projekten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung beschließt, zur Vergabe von städtischen Zuwendungen für zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Kiel (gem. Drs.1023/2021) folgende Kriterien und Aspekte zu berücksichtigen:

 

Inhaltlich:

 

- Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Ziele der Landeshauptstadt Kiel, Schwerpunkt: Standortstärkung.

- Das Projekt verfolgt nachhaltige Effekte und Kooperationen.

- Die inhaltlichen Ziele des Projektes und der Zusammenarbeit werden schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.

- Kiel ist Klimaschutzstadt und bekennt sich zu einer Zero-Waste-Strategie. Als Trägerin des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2021 freuen wir uns daher über eine auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtete Planung und Durchführung des Projektes.

 

rderrechtlich:

 

- Die Projektbeschreibung ist stimmig und stellt den Mehrwert der grenzüberschreitenden bzw. transnationalen bzw. europaweiten Zusammenarbeit und den Nutzen für Kiel klar heraus.

- Das öffentliche Interesse steht deutlich im Vordergrund.

- Die Darstellung des Finanzierungsplans erfolgt unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierungsaspekte und des Fehlbedarfs.

- Die eingereichten Unterlagen sind vollständig.

- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.

 

Grundsätzlich ist der jeweilige Förderbetrag abhängig von der Art des Interreg-Projektes. Die Kofinanzierung zivilgesellschaftlicher Träger*innen aus Kiel dient als einer von mehreren Finanzierungsbausteinen ihrer Beteiligung an einem Interreg-Projekt.

Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachkosten.

Die Fördersumme beträgt max. 35.000 EUR pro Jahr oder max.105.000 EUR für max. drei Jahre je nach Rolle der antragstellenden Institution, d.h. die Fördersumme kann ggf. bei Leadpartner*innen höher ausfallen.

Der Eigenanteil der antragsstellenden Institution beträgt in der Regel 10%.

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen