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17.03.2022 - 10.12 Förderung von Interreg-Projekten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Referat für Wirtschaft
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0211/2022 Förderung von Interreg-Projekten
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt, zur Vergabe von städtischen Zuwendungen für zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Kiel (gem. Drs.1023/2021) folgende Kriterien und Aspekte zu berücksichtigen:
Inhaltlich:
- Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Ziele der Landeshauptstadt Kiel, Schwerpunkt: Standortstärkung.
- Das Projekt verfolgt nachhaltige Effekte und Kooperationen.
- Die inhaltlichen Ziele des Projektes und der Zusammenarbeit werden schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
- Kiel ist Klimaschutzstadt und bekennt sich zu einer Zero-Waste-Strategie. Als Trägerin des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2021 freuen wir uns daher über eine auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtete Planung und Durchführung des Projektes.
Förderrechtlich:
- Die Projektbeschreibung ist stimmig und stellt den Mehrwert der grenzüberschreitenden bzw. transnationalen bzw. europaweiten Zusammenarbeit und den Nutzen für Kiel klar heraus.
- Das öffentliche Interesse steht deutlich im Vordergrund.
- Die Darstellung des Finanzierungsplans erfolgt unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierungsaspekte und des Fehlbedarfs.
- Die eingereichten Unterlagen sind vollständig.
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
Grundsätzlich ist der jeweilige Förderbetrag abhängig von der Art des Interreg-Projektes. Die Kofinanzierung zivilgesellschaftlicher Träger*innen aus Kiel dient als einer von mehreren Finanzierungsbausteinen ihrer Beteiligung an einem Interreg-Projekt.
Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachkosten.
Die Fördersumme beträgt max. 35.000 EUR pro Jahr oder max.105.000 EUR für max. drei Jahre – je nach Rolle der antragstellenden Institution, d.h. die Fördersumme kann ggf. bei Leadpartner*innen höher ausfallen.
Der Eigenanteil der antragsstellenden Institution beträgt in der Regel 10%.