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07.12.2022 - 5.1 Helfende Hände für die Schulkindbetreuung 2022/2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Jens Herrmann, Kieler JugendringJonas Bereuther, Kieler JugendringJochen Prestien, KAG der freien Wohlfahrtsverbände
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert Nov 30, 2023
- Datum:
- Mi., 07.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag Kieler Jugendring
- Federführend:
- Büro des Stadtpräsidenten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bürgermeisterin Renate Treutel erläutert, dass für die „Helfenden Hände“ im Kitabereich eine Refinanzierung über unbesetzte Stellen bestehe. Diese Möglichkeit der Refinanzierung gebe es im Schulbereich jedoch gerade nicht. Ferner weist sie darauf hin, dass sich die Kosten für eine solche Förderung im Schulbereich auf rund 50.000 Euro für drei Monate belaufen würden.
Es schließt sich ein reger Austausch zum weiteren Vorgehen an. Auf Antrag von Ratsherrn Jan Wohlfarth (CDU) wird die Sitzung von 17.49 bis 17.51 Uhr kurz unterbrochen.
Der Vorsitzende führt sodann aus, dass er am morgigen Tage einen inhaltsgleichen Antrag für die Ratsversammlung im Dezember 2022 anfertigen und Kontakt mit den anderen Fraktionen aufnehmen werde, um einen interfraktionellen Antrag in den Rat einbringen zu können. Anschließend lässt der Vorsitzende über den hier gestellten Antrag abstimmen.
Beschluss:
Zugestimmt wird der Unterstützung der Träger der Schulkindbetreuungen (Betreute Grundschulen & Offener Ganztag mit verlässlicher Primarstufenbetreuung) mit der vorübergehenden Förderung von Zusatzkräften (helfende Hände) für das Schuljahr 2022/2023 – Analog zur Förderung im 2. Halbjahr 2021/2022
Projektförderung für 3 Monate - eine Zusatzkraft mit bis zu 19,5 Wochenstunden je Schulkindbetreuungseinrichtung – Eingruppierung in S3 TVöD SuE
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Im Förderzeitraum Jan. – Juli 2023 gab es insgesamt 34 Schulkindbetreuungen, welche antragsberechtigt waren, davon haben 19 Schulkindbetreuungen eine Helfende Hand eingesetzt bzw. die Förderung dafür in Anspruch genommen.
Die Kosten für die LHK beliefen sich in 2023 auf insgesamt 67.317,02 € (geplant waren 50.000 €).
Nach Kenntnis des Amts für Schulen kam es im Förderzeitraum lediglich zu fünf kurzfristigen Angebotseinschränkungen (Notbetreuung) an den Grundschulen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Helfenden Hände dazu beigetragen haben, die Verlässlichkeit der Betreuungsangebote zu sichern.
Zum Vergleich:
Im Jahr 2022 wurde die Projektförderung Helfende Hände in der Schulkindbetreuung erstmalig gewährt. Damals hatten lediglich 10 Schulkindbetreuungen eine Förderung für Helfende Hände beantragt. Die Kosten beliefen sich in 2022 auf rund 33.000 €. Das Antragsaufkommen und die Kosten haben sich demnach quasi verdoppelt. Dies macht deutlich, dass der Bedarf deutlich steigend ist und die Helfende Hände eine zielführende Unterstützung darstellen.
Anlagen zur Drucksache
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(wie Dokument)
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318,4 kB
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