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ALLRIS - Auszug

07.12.2022 - 4.6 Sozialstaffelregelung für die Kindertagesbetreuung

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rgermeisterin Renate Treutel teilt mit, dass wohl von der Landesregierung geplant sei, die Eltern im Hinblick auf die Sozialstaffel bei den Gebühren für die Kindertagesbetreuung und den Hort weiter zu entlasten, und zwar befristet auf sechs Monate. Ein entsprechender Landtagsbeschluss müsse jedoch noch abgewartet werden. Wenn dieser vorliege, müsse für die Umsetzung die Gebührensatzung der Stadt Kiel für die Kindertagesbetreuung geändert werden. In diesem Zusammenhang macht Bürgermeisterin Renate Treutel außerdem auf die in Kiel geltende Besonderheit aufmerksam. Denn im Unterschied zum übrigen Schleswig-Holstein, wo Eltern 50 % des Geldes, welches über der Einkommensgrenze liege, für die Kitagebühren einsetzen müssten, müssten in Kiel die Eltern lediglich 30 % der Summe über der Einkommensgrenze für die Gebühren einsetzen. In Kiel gelte diese Regelung auch für den Schulbereich. Wenn im Kitabereich nun noch die von der Landesregierung geplante weitere Entlastung von 25 % weitergeben werde, wären es sodann nur noch 5 %, während im Schulkindbereich die Eltern dann weiterhin 30 % einsetzen müssten.