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ALLRIS - Auszug

12.01.2023 - 7.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ (Satzungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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- Gemeinsame Beratung mit TOP 7.1 -

 

Beschluss:

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsvorschlägen beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ im Stadtteil Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf für das Baugebiet zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenze zur Gemeinde Schönkirchen wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Begründung (Anlage 2) zum Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ wird zugestimmt.

 

 

 

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen.

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Anlagen zur Drucksache