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16.03.2023 - 10.14 Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.14
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Jugendamt, 54.5
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 16.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Anpassung der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) (Anlage 1) ab 1.7.2023 wird zugestimmt.
- Auf Basis der Richtlinie werden jährlich Förderungen der Jugendarbeit in einer Höhe von zukünftig circa 3,47 Mio. EUR für die freien Träger gewährt (Kostenträger 36600102, Sachkonto 53180000, diverse Kostenstellen). Bisher waren hier Ausgaben in Höhe von 3,09 Mio. Euro vorgesehen. Die jährlich entstehenden Mehraufwendungen von 0,38 Mio. EUR sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Für das Haushaltsjahr 2023 kann die Ausweisung des Mehrbedarfs im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgen.
(Unberücksichtigt bleibt hierbei die Förderung des AWO Kinder- und Jugendbauernhofes, die aufgrund der Fördersystematik zukünftig in bisheriger Höhe als gesondertes Projekt erfolgt.)
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.005,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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309,5 kB
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