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ALLRIS - Auszug

16.03.2023 - 9.13.1 Alternativantrag zu Drucksache 0241/2023 "Eingliederung der Mitarbeitenden der Service GmbH sowie der Service-Gesellschaft in das Städtische Kranke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Alle Mitarbeitenden des Städtischen Krankenhauses sowie der Service GmbH leisten einen wichtigen Beitrag für eine kompetente medizinische Versorgung in der Landeshauptstadt. Die Ratsversammlung hat bislang mehrheitlich beschlossen, dass die Wiedereingliederung der Service GmbH neben einer angemessenen Entlohnung der Mitarbeitenden der Service GmbH ein erklärtes Ziel ist. Um den gesamten Prozess zu forcieren, beschließt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel:

 

Die Mitarbeiter*innen der Service GmbH werden entsprechend der nachfolgenden Punkte in die Muttergesellschaft eingegliedert:

a)        Alle Beschäftigten der Service GmbH erhalten mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Wechselangebot zum Städtischen Krankenhaus, unter Wahrung der bislang bei der Service GmbH erreichten Rechte und Rechtsstellungen (z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit).

b)        Mitarbeitende, die durch einen Wechsel einen Nachteil erfahren könnten, da z.B. eine VBL-Versorgung aufgrund von Wartezeiten nicht erfüllt wäre, können in der Service GmbH verbleiben, um negative Auswirkungen nicht entstehen zu lassen.

c)        Aufgaben bzw. Dienstleistungen der Service GmbH, die nicht durch den Betrauungsakt für das Städtische Krankenhaus abgedeckt sind, sollen sofern erforderlich durch eine Personalleihe vom Städtischen Krankenhaus an die Service GmbH weiter durchgeführt werden.

d)        Ein Stellenabbau im Rahmen der Eingliederung der Service GmbH in die SKK GmbH wird ausgeschlossen.

e)        Die Vertreter der Stadt Kiel in der Gesellschafterversammlung des Städtischen Krankenhauses werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen und die Umsetzung der Punkte a) bis d) anzustoßen.

 

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von CDU und AfD