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ALLRIS - Auszug

23.03.2023 - 5.1.2 Mieter*innen schützen - bei der LEG und darüber hinaus – Änderungsantrag zu Drs. 0146/2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Antrag erhält die folgende Fassung:

 

Die Wohnungen der LEG im Stadtteil Kiel-Gaarden weisen erhebliche und gravierende Mängel an verschiedenen Gebäuden auf. Der LEG als Vermieterin ist es bisher nicht gelungen eine verlässliche Verwaltungsstruktur in Kiel zu etablieren. Dadurch entstehen erhebliche Mängel in der Kommunikation und in der verlässlichen Abarbeitung von Mängelmeldungen. Die Mieterinnen und Mieter sind stark verunsichert und verärgert.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen und der Ortsbeirat Gaarden begrüßen es, dass die LEG sich ihrer Verantwortung stellt und die gravierenden Mängel an ihrem Wohnungsbestand beheben möchte. Bedauerlich ist, dass die geplanten Maßnahmen der LEG nur durch massiven öffentlichen und politischen Druck geschehen. Vertreter*innen der LEG haben sich in der Ortsbeiratssitzung am 8. März 2023 den Fragen und Sorgen der Mieter*innen gestellt. Eine Sprechstunde vor Ort ist von der LEG eingerichtet worden. Den Worten der LEG müssen nun Taten folgen.

 

Die LEG wird aufgefordert, konkrete Zeitpläne zum Aufbau verlässlicher Strukturen und zur Behebung der Mängel zu benennen und über die Fortschritte der Arbeiten im Ortsbeirat Gaarden zu berichten. Die Verwaltung wird gebeten die Gespräche mit der LEG zu intensivieren. Über die Inhalte und Ergebnisse ist dem Sozialausschuss zu berichten.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, im Zusammenwirken mit dem Rechtsamt Möglichkeiten des Baugesetzbuches (BauGB) zu prüfen. Dazu zählt insbesondere die Nutzung des § 177 BauGB „Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes“.

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine Informationsbroschüre zu erstellen und für Mieter*innen zur Verfügung zu stellen, in der die Rechte und Pflichten der Mieterinnen und Mieter dargestellt werden. Darüber hinaus sollen Verhaltenstipps für Mieterinnen und Mieter gegeben werden. Und es sollen Möglichkeiten der rechtlichen Beratung und Intervention (z.B. Mietminderungen, Ersatzvornahme) dargestellt werden. Der Kieler Mieterverein soll hieran beteiligt werden.

 

Es wird geprüft, ob der Mitgliedsbeitrag für den Mieterbund auch für Wohngeldberechtigte von der Stadt übernommen werden kann. Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit wird ggf. beteiligt.

 

Die Kommunen brauchen stärkere ordnungsrechtliche Möglichkeiten, Zweckentfremdung, Leerstand, Missstände, Verfall und Spekulation zu sanktionieren. Wir fordern daher die Landesregierung auf, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Wohnraumschutzgesetz zügig zu beschließen.

 

Wir begrüßen in dem Zusammenhang, dass die Landesregierung bereits das Vorkaufsrecht der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gestärkt hat.

 

 

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen der CDU