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ALLRIS - Auszug

05.04.2023 - 4.1 Härtefallfonds

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Lars Matzen (Dezernat V) erläutert, dass das Land Schleswig-Holstein aufgrund der gestiegenen Energiepreise in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sowie der insgesamt hohen Inflationsrate einen Härtefallfonds eingerichtet habe, mit welchem zur Ernzung der gesetzlichen Fürsorgeleistungen und zur Unterstützung der kommunalen Daseinsvorsorge nach Maßgabe der Billigkeitsrichtlinie finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Kiel würde danach Mittel in Höhe von ca. 560.000 Euro erhalten. Darüber hinaus verweist er auf den von der Ratsversammlung am 15.12.2022 beschlossenen „Kieler Härtefallfonds in der Energiekrise“ in Höhe von 1 Mio. Euro. Den freien Trägern, die sich gerne an den Angeboten beteiligen sollen, werde man spätestens nach den Osterferien weitere Informationen zukommen lassen.