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27.04.2023 - 7.3 Freigabe von Haushaltsmitteln im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern / Förderung des Blinden- und Sehbehi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Amt für Soziale Dienste, 53.0.5
- Datum:
- Do., 27.04.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der im Haushaltsplan 2023 im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern –enthaltene Sperrvermerk über den Betrag von 8.819,20 € wird aufgehoben. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. erhält im Haushaltsjahr 2023 eine Zuwendung bis zur Höhe von 8.819,20 €.