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ALLRIS - Auszug

27.04.2023 - 7.3 Freigabe von Haushaltsmitteln im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern / Förderung des Blinden- und Sehbehi...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der im Haushaltsplan 2023 im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern –enthaltene Sperrvermerk über den Betrag von 8.819,20 € wird aufgehoben. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. erhält im Haushaltsjahr 2023 eine Zuwendung bis zur Höhe von 8.819,20 €.

 

 

 

 

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Abstimmung:

 

Einstimmig beschlossen