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ALLRIS - Auszug

09.05.2023 - 7.6 Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen), einmalige Leistungen und einmalige Beihilfen in der Leistungsgewähru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zugestimmt wird einer Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII zum 01.01.2023. Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2023, der am 01.04.2023 in Kraft getreten ist.

 

Weiterhin wird einer Neufestsetzung der einmaligen Leistungen und einmaligen Beihilfen zugestimmt.

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen