Infosystem Kommunalpolitik
11.05.2023 - 9.15 Kreative und innovative Stadt 2.0
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.15
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsfrau Dr. Christina Schubert, SPD-RatsfraktionRatsherr Dirk Scheelje, Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Beschlussverfolgung erwünscht Apr 30, 2024
- Datum:
- Do., 11.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0444/2023 Kreative und innovative Stadt 2.0
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Erarbeitung eines Konzepts Kreative und Innovative Stadt 2.0
Auf Grundlage der Studie Creative Index und als weitere Ausformung des Ratsbeschlusses Drs. 0893/2022 arbeitet die Verwaltung aktuell an einem Konzept für die weitere Entwicklung Kiels als kreative und innovative Stadt (Kreative und innovative Stadt 2.0). Dieses Vorhaben unterstützen wir ausdrücklich und bitten die Verwaltung bei der weiteren Erarbeitung mit externer Unterstützung folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Das Konzept soll den Rahmen für die weitere Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern für die Weiterentwicklung des strategischen Ziels der kreativen und innovativen Stadt bilden. Entsprechend sollen auch Partner*innen aus der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung des Konzepts eingebunden werden.
Im Rahmen des Konzepts sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie soll eine zukünftige, alle Dezernate einbeziehende innovative Verwaltung im Sinne einer „Yes if“ Kultur gestaltet werden?
- Welche Maßnahmen werden für eine Stärkung der Innovationsfähigkeit der Verwaltung ergriffen? Lassen sich die Erfahrungen von Städten wie z. B. Kopenhagen oder Mannheim auf Kiel übertragen?
- Welche Strukturen werden für eine effiziente und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft vorgeschlagen?
- Welche Schwerpunktthemen sollen gesetzt werden?
- Welchen Beitrag können stadtteil- und quartiersbezogene Initiativen und Vereine zur Innovationsfähigkeit der Verwaltung leisten?
- Bedeutung der Kreativ- und Innovationszentren und der Hochschulen
Bei der Weiterentwicklung des strategischen Ziels einer kreativen und innovativen Stadt in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft haben die Kreativ- und Innovationszentren, der Kultur- und Kreativrat Gaarden und die Hochschulen sowie kreative Initiativen und Netzwerke eine besondere Bedeutung.
Diejenigen Kreativzentren (Anscharcampus, Opencampus, Alte Mu, Kreativwerft) und Innovationszentren (Wissenschaftszentrum, Transmartech, Muthesius Transferstelle, etc.), die seitens der Stadt gefördert werden, sollen bei der Umsetzung des Konzepts Aufgaben übernehmen und dementsprechend auch bei der Erarbeitung des Konzepts eingebunden werden.
Im Rahmen einer Beteiligung soll das Konzept auch mit kreativen und innovativen Initiativen und Netzwerken der Stadtentwicklung, wie z.B. die Stadtmacher*innen, MITTE oder Smart Gaarden diskutiert werden.
Parallel zur Erarbeitung des Konzepts soll die Richtlinie zur Förderung der Kreativzentren mit dem Ziel der besseren Gewährleistung von finanzieller Transparenz, Gleichbehandlung und Kooperation überarbeitet und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Hierbei sollen folgende Punkte Berücksichtigung finden:
- Die Förderung der Kreativzentren erfolgt mit dem Ziel, dass die Zentren in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Aufgaben bei der Umsetzung des Konzepts Kreative und Innovative Stadt 2.0 übernehmen.
- Die städtische Förderung des einzelnen Kreativzentrums ist auf maximal 180 T€ pro Jahr beschränkt.
- Die Kreativzentren übernehmen unterschiedliche Aufgaben, entsprechend ihrer jeweiligen besonderen Stärke, arbeiten transparent zusammen und stimmen ihre Aufgaben mit den Innovationszentren ab.
- Verwaltung und Kreativzentren kooperieren bei der Umsetzung des Konzepts Kreative und Innovative Stadt 2.0 und berichten einander fortlaufend über die Ergebnisse ihrer Arbeit.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die wirtschaftlichen Perspektiven der einzelnen Kreativzentren darzustellen und die Trägerstrukturen auf ihre Eignung für einen dauerhaften Betrieb zu überprüfen. Weiterhin soll dargestellt werden, welcher investive Förderbedarf für einen dauerhaft erfolgreichen Betrieb erforderlich ist und wie der Betrieb durch die vorhandenen Trägerstrukturen dargestellt werden kann.
Gegebenenfalls sollen alternative Trägerstrukturen vorgeschlagen werden, mit denen ein dauerhafter Betrieb und die Finanzierung der nötigen Investitionen sichergestellt werden können. Möglichkeiten für eine direkte Beteiligung der LH Kiel in der Trägerstruktur im Sinne von Public-Privat-Innovation sollen dabei geprüft und dargestellt werden.
3. Beirat Kreative und innovative Stadt
Im Beirat Kreative und innovative Stadt sollen zukünftig neben Vertreter*innen der Fraktionen u.a. auch Vertreter*innen der Hochschulen, des Geomars und Kreativ- und Innovationszentren vertreten sein.
Der Beirat soll die Rolle der Steuerungsgruppe für die Erarbeitung des Konzepts „Kreative und innovative Stadt“ und die Überarbeitung der Förderrichtlinie übernehmen.