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ALLRIS - Auszug

11.05.2023 - 15 Schließung der öffentlichen Sitzung

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Der erste stellvertretende Stadtpräsident schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Die Ratsversammlung hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.