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ALLRIS - Auszug

27.04.2023 - 4.1 LEG Immobilien SE

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Stadtrat Gerwin Stöcken informiert zum Sachstand. Das Dezernat sei in regelmäßigen Austausch mit dem Immobilienverwalter LEG.

In juristischer Klärung sei, ob der §177 BauGesetzBuch zielführend sei, da dieser vorrangig auf das Zusammenwirken von Kommune, Eigentümer und Nutzer*innen abziele. Ein noch zu beschließendes Wohnraumaufsichtsgesetz wäre besser geeignet, um beilllen von beispielsweise Baumängeln einzugreifen.