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09.05.2023 - 7.9 Alte Mu: Wohnen und Wirken. Das kreative Dorf in der Stadt Kiel / Investitionszuschuss zur Finanzierung der Planungsphase
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- Referat für Wirtschaft, OB.W
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 09.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Referat für Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Um die Finanzierung der Planungsphase des Projektes „Wohnen und Wirken. Das kreative Dorf in der Stadt Kiel“ der Alten Mu eG zu sichern, wird einem städtischen Zuschuss in Höhe von 1.000.000 € zugestimmt. Dieser Zuschuss erfolgt im Vorgriff auf die zurzeit geplante investive Förderung und wird zu gegebener Zeit mit dieser verrechnet.
- Für den Investitionszuschuss und zur haushalterischen Deckung der Verpflichtung zur Leistung dieses Zuschusses in Höhe von einer Million € wird auf der Grundlage von Haushaltsmitteln, die in 2023 bzw. 2024 nicht für ihren eigentlichen Zweck gebunden werden können, folgendes beschlossen:
- Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 571 (Wirtschaftsförderung) bei der Investitionsnummer 5710010035 – Zuschuss Alte Mu in Höhe von 550.000 € wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der investiven Auszahlungen bei der Investitionsnummer 3650020200 – Sanierung behördl. Aufl. KTE Freie Träger in Höhe von 400.000 € und durch investive Mehreinzahlungen bei der Investitionsnummer 5710010005 – Interkommunales Gewerbegebiet Melsdorf-Rotenhof in Höhe von 150.000 €.
- Außerdem wird bei der Investitionsnummer 5710010035 – Zuschuss Alte Mu gemäß § 84 GO zusätzlich einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000 € für das Jahr 2023 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer 3650020350 – Neu- und Anbauten KTE freier Träger in Höhe von 450.000 €.
- Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung der Planungsphase gesichert ist.
- Sollte es der Alte Mu eG nicht gelingen, die Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages zu erfüllen, werden sämtliche bis dahin erstellten Gutachten, Pläne und Planungsunterlagen in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel übergehen. Für diesen Fall wird sich die Landeshauptstadt Kiel das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht dieser Unterlagen sichern.
- Die Alte Mu eG wird mit der Annahme des Zuschusses verpflichtet, sämtliche von ihr im Zusammenhang mit dem genannten Sanierungs- und Bauvorhaben beauftragten Planungen vertragsgemäß zu vergüten.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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