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ALLRIS - Auszug

10.12.2009 - 4.6.4 Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel/Prüfauftrag Zentralbad - hier: Entscheidung des Hauptausschusses über divergierende Ausschussbeschlüsse

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr J e n n i n g (Ratsfraktion Direkte Demokratie) beantragt die namentliche Abstimmung über diese Vorlage.

 

Beschluss:

Die Ratsversammlung stimmt, der Empfehlung des Hauptausschusses folgend, dem Antrag der beigefügten Vorlage, Drs. 0940/2009, in der vom Ausschuss für Schule und Sport beschlossenen Fassung zu:

 

„1. Auf Basis der Geschäftlichen Mitteilung vom 03. Juni 2009 (Drs. 0513/2009) und des Ratsbeschlusses vom 11. Juni 2009 (Drs. 0526/2009) wird die Verwaltung beauftragt, ein Zentralbad an der Hörn auf dem Gelände zwischen der Adolf-Westphal-Straße und Gablenzbrücke  zu bauen. Voraussetzungen hierfür sind:

 

1.1 Die max. Bruttobausumme wird auf 17 Mio.  € zzgl. des kalkulatorischen Verkaufserlöses aus dem Grundstück der Gaardener Schwimmhalle festgesetzt. Vor der Umsetzung des Bauvorhabens ist ein Architektenwettbewerb durchzuführen, in dem auf die festgesetzte max. Bruttobausumme in Höhe von 17 Mio. € verwiesen wird. Innerhalb der Planung ist ein teilbares 50-m-Schwimmbecken mit mindestens acht Bahnen vorzusehen.

 

1.2 Die in der Bausumme enthaltenen Kosten für die Herrichtung des Grundstücks als Bauland sowie die notwendige Baugrunduntersuchung werden als erste investive Mittel im Haushaltsplan 2010 in Höhe von 120.000,00 € im Produktbereich 42400201 zur Verfügung gestellt.

 

1.3  Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung am genannten Standort sind

zu schaffen (Bauleitverfahren).

 

1.4 Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Zentralbades ist der Betriebsstandort Schwimmhalle Garden aufzugeben. Der Pachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Bäder GmbH wird entsprechend geändert. Das Grundstück der Schwimmhalle Gaarden wird nach Schließung der Halle einer anderen Nutzung zugeführt.

 

1.5 Über eine künftige Nutzung des Sommerbades Katzheide ohne Erhöhung des Zuschussbedarfes für die Kieler Bäder GmbH wird nach Beschluss zur konkreten Ausgestaltung des Zentralbades entschieden.

Eine Option ist, dass die Liegenschaft nach seiner Außerbetriebnahme in die Verwaltung des Sport- und Begegnungsparks auf dem Kieler Ostufer übergeht.

1.6  Die Lessinghalle wird als Schwimmbad aufgegeben. Der Pachtvertrag zwischen der

Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Bäder GmbH wird entsprechend geändert.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, ein Nachnutzungskonzept für die Lessinghalle bis spätestens September 2010 zu entwickeln. Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm ist von Beginn an zu beteiligen. Den Selbstverwaltungsgremien ist im Mai 2010 ein erster Zwischenbericht vorzulegen.

 

2. Die Schwimmhalle Schilksee bleibt erhalten.

 

3. Der maximale Zuschussbetrag des Eigenbetriebs Beteiligungen in Höhe von 2,4 Mio. € wird mit Inbetriebnahme des neuen Zentralbades festgeschrieben. Aufwandssteigerungen sind z. B. durch Entgelterhöhungen auszugleichen.

 

 

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Abstimmung:

In namentlicher Abstimmung wird die Vorlage bei fünf Nein-Stimmen (DIE LINKE, Direkte Demokratie, Ratsherr Gutsche (NPD)) mit den Ja-Stimmen der übrigen anwesenden Ratsmitglieder mit Mehrheit beschlossen.

Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder ist den der Niederschrift beigefügten Aufzeichnungen der Schriftführer zu entnehmen.