Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

10.12.2009 - 12 Änderung zur Satzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Bei der Genehmigung der Tagesordnung wurde die Dringlichkeit anerkannt.

Reduzieren

Beschluss:

Die Satzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel vom 1.April 1996 wird wie folgt geändert

§6

Absatz 1

Ergänzend wird hinzugefügt nach Satz 1: „Für gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen ist die vorherige Zulassung des Betriebes durch die Friedhofsverwaltung erforderlich.

Das Verfahren kann über die Friedhofsverwaltung oder eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes abgewickelt werden. Hat die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten über den Antrag entschieden, gilt die Zulassung als erteilt.“

 

Absatz 2

Der Satz 2 („Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.“) wird ersetzt durch die Formulierung: „Wenn die Tätigkeit ein unmittelbares und besonderes Risiko für Gesundheit oder Sicherheit eines Dienstleistungsempfängers oder Dritten oder für die finanzielle Lage eines Dienstleistungsempfängers darstellt, kann der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gefordert werden.“

 

Absatz 3

Der Satz 1 („Gärtner/innen müssen den Nachweis erbringen, dass gärtnerische Arbeiten durch eine Fachkraft ausgeführt oder überwacht werden, die mindestens die Gehilfenprüfung des Ausbildungsberufes „Gärtner/in“ abgelegt hat.“) wird ersatzlos gestrichen.

 

Absatz 4

Ergänzend hinzugefügt werden nach Satz 2 die Sätze:  Für die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen wird auf die Vorlage des Nachweises gem. Abs. 2 und 3 verzichtet, wenn der Antragsteller über eine  Zulassung für gewerbliche Tätigkeiten auf einem anderen kommunalen Friedhof verfügt. In diesem Fall ist die gewerbliche Tätigkeit der Friedhofsverwaltung anzuzeigen und die Zulassung vorzulegen.“

 

§21

Absatz 8

Im Satz 1  („Grabmale und Einfassungen dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe errichtet werden.“) wird „und Einfassungen“  ersatzlos gestrichen.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmung: Einstimmig