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ALLRIS - Auszug

31.05.2011 - 7.1 Übertragung angesparter Haushaltsmittel in den sogenannten Schulbudgets in das folgende Haushaltsjahr

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Folgende Ertrags- und Aufwandskonten der Produktbereiche 21 und 22 werden mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2011 dem Schulbudget zugeordnet:

 

Sachkonto-Nr

Bezeichnung des Sachkontos

 

 

41470000

Zuschüsse von privaten Unternehmen

52912000

Verwendung von Spenden

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

52710100

roinventar, -maschinen, Arbeits-, Telefon- und Telefaxgeräte

unterhalb der Wertgrenze von 150 EUR

52711100

Ersatzbeschaffung Festwerte Büroarbeitsplatz

52711000

Ersatzbeschaffung Festwerte EDV-Arbeitsplatz

52710400

Wartung und Pflege der Datennetze, zentraler Hard- und Software, Telekommunikationsanlage

52411100

Grundsteuern und sonstige Grundstücksabgaben

( Mittel für Sondermüll, Container...)

52414000

Gebäudereinigung

(Küchenreinigung, Reinigung Gardinen und Vorhänge)

52416000

Sonstige Bewirtschaftungskosten

52610000

Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

52812001

Arzneimittel, Verbandstoffe, Heil- und Desinfektionsmittel

52910100

Lernmittel

52910900

Lehr- und Unterrichtsmittel

52911000

Sonstige Sachausgaben bei den Schulen

54310100

robedarf

54310201

Postgebühren allgemein

54310300

Fernmeldegebühren

54310400

Internetgebühren

 

Mehrerträge bei den genannten Ertragskonten berechtigen zu Mehraufwendungen in den jeweiligen Schulbudgets. Eingesparte Haushaltsmittel können in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, allerdings darf der geplante Zuschussbedarf des Gesamtbudgets 21-24 (Schulträgeraufgaben) dadurch nicht überschritten werden.

 

 


 

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Abstimmung:

Einstimmig