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ALLRIS - Auszug

04.12.2012 - 8.1 Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zugestimmt wird einer Anpassung der Richtlinien zu den Regel-Höchstbeträgen für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII zum 01.01.2013 entsprechend der in der Tabelle ausgewiesenen Beträge. Die Anpassung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung des Mietspiegels 2012 für die Landeshauptstadt Kiel als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d rgerliches Gesetzbuch in der Sitzung der Ratsversammlung am 13.12.2012.

 

 

 

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Abstimmung:  Einstimmig