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ALLRIS - Auszug

04.12.2012 - 8.3 Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfe auf Grundlage des § 16a FAG; hier: Konsolidierungskonzept 2012 bis 2015

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Der Ratsbeschluss (Vorlage 0166/2012) vom 15. März 2012, Konsolidierungshilfe auf Grundlage des § 16a FAG in Anspruch zu nehmen, wird auf der neuen gesetzlichen Grundlage des am 15. November verabschiedeten Gesetzes zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe bestätigt.

 

2.      Den in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 bis 2015 wird zugestimmt.

 

3.      Die Anlagen 2 bis 5 sind gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfe (§ 16a FAG) dem Konsolidierungskonzept beizufügen und werden hiermit zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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Abstimmung:  Die geänderte Fassung (siehe TOP 8.3.1) wird mit den Stimmen von SPD, Bd`90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP bei einer Enthaltung DIE LINKE beschlossen.

 

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Anlagen zur Drucksache