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08.08.2013 - 7.1 Fortschreibung des Kieler Wohnungsmarktkonzeptes 2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Stadtrat Möller
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 08.08.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss [in der Fassung der durch Bürgermeister Todeskino in der letzten Bauausschusssitzung übernommenen Ergänzung aus dem Interfraktionellen Antrag 0403/2013 als neue Ziffer 5 (Änderung in Fettdruck)]:
1. In Ergänzung des Kieler Wohnungsmarktkonzeptes 2007 ist die durch das GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, Hamburg, erstellte Fortschreibung des Kieler Wohnungsmarktkonzeptes Grundlage für die Entwicklung des örtlichen Wohnungsmarktes mit wohnungspolitischen Schwerpunkten für die Stadtentwicklung.
2. Die Landeshauptstadt Kiel schafft die stadtplanerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für zur Wohnbebauung geeignete Grundstücke. Soweit städtische Grundstücke für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, sollen sie vorrangig der Realisierung des geförderten Wohnungsbaus dienen. Dabei werden Kriterien der sozialen Wohnraumförderung (u.a. Zielgröße: ca. 30 % gefördert) angewendet. Die in der Fortschreibung des Wohnungsmarktkonzeptes empfohlenen Schwerpunkte sowie die Entwicklungen und Anforderungen auf Stadtteilebene sind zu beachten.
3. Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft nehmen weiterhin die Entwicklung des Kieler Wohnungsmarktes in einem konzertierten Prozess wahr. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der örtlichen Wohnungswirtschaft Verhandlungen zur Realisierung von Wohnungsbaumaßnahmen zur Behebung von Wohnungsengpässen insbesondere für Studierende und Kleinhaushalte zu führen und dies in einer Vereinbarung für eine kurzfristige Umsetzung festzulegen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung preisgünstigen Wohnraums bzw. der Vereinbarung sozial verträglicher Mieten für einkommensschwache Haushalte. Der Kieler Mieterverein e. V. ist einzubinden.
4. Sollten aus der Umsetzung von Maßnahmen finanzielle Verpflichtungen für die Landeshauptstadt Kiel entstehen, sind hierfür gesonderte Beschlüsse herbeizuführen.
5. Es soll nachbarschaftliches, inklusives, generationenübergreifendes oder genossenschaftliches Wohnen gefördert werden, indem Grundstücke für Baugruppen zur Verfügung gestellt werden, oder diese Kriterien zum Gegenstand der Ausschreibung für die Vergabe von Grundstücken gemacht werden.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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967,4 kB
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