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19.06.2014 - 10.9 Kürzungen beim Kommunalen Finanzausgleich endlich vollständig zurücknehmen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Wieser, Ratsfraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 19.06.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
- Beschluss:
- verwiesen
Ratsherr Wieser, DIE LINKE, erklärt, den Änderungsantrag zu TOP 10.9.1 (Drucksache 0536/2014) zu übernehmen.
Antrag in der geänderten Fassung:
Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs: Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum stärken
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel stellt fest: Die Städte in unserem Land sind besondere Orte. Insbesondere die Landeshauptstadt Kiel stand und steht immer wieder im Mittelpunkt der landesgeschichtlichen Entwicklung und ist gleichzeitig ein Ort der Modernisierung. In den Städten entfaltet sich das soziale Leben, hier arbeiten die Menschen – nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Städte selbst –, hier verbringen sie ihre Freizeit. In den Städten kristallisiert sich kulturelles Leben, hier treffen Handel und Dienstleistungen aufeinander, hier sind die Standorte von Industrie und Gewerbe. Städte sind Orte der Kommunikation und der Integration. Städte stiften Identität und sind Träger von wichtigen öffentlichen Einrichtungen und Infrastrukturen. Ohne die Städte wären Staat und Gesellschaft in Schleswig-Holstein nicht funktionsfähig. Vom Wohl der Städte hängt der Zusammenhalt unseres ganzen Gemeinwesens ab: Ohne Städte kein Staat! Und ohne Staat keine Städte!
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel bekräftigt deshalb ihre Entschließung „Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs: Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum stärken“ vom 25. April 2013 (Drs. 0290/2013) und fordert die Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, bei der Erarbeitung, Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs vom 04. März 2014 (Landtagsdrucksache 18/1659) und der damit zusammenhängenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften folgende Maßstäbe anzulegen:
- Zur Bewältigung von in der Vergangenheit aufgelaufenen Schulden der Landeshauptstadt Kiel und anderer Städte ist neben den nun angepassten Konsolidierungshilfen nach dem Finanzausgleichsgesetz ein Altschuldenfonds vorzusehen, der neben den kommunalen auch die staatlichen Gebietskörperschaften berücksichtigt.
- Die strukturelle Unwucht der kommunalen Finanzausstattung der Landeshauptstadt Kiel und anderer Städte ist durch Initiativen für
eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtstaatlich zu tragenden Soziallasten – z.B. durch ein Leistungsgesetz des Bundes zur Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen –,
eine verstärkte staatliche Städtebauförderung – z.B. das Programm „Soziale Stadt“ – und
durch eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasis, insbesondere durch eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer unter Einbeziehung der Freiberuflerinnen und Freiberufler,
zu bekämpfen, um langfristig und dauerhaft die notwendige Stärkung der Investitionskraft der Landeshauptstadt Kiel und anderer Städte zu erreichen und deren finanzielle Handlungsfähigkeit in der Zukunft zu sichern.
- Der Eingriff in den Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 120 Mio. Euro jährlich muss Schritt für Schritt und vollständig zurückgeführt werden. Die Erhöhung der Beteiligung des Landes am Ausbau der Kinderbetreuung ist ein richtiger Schritt, der die Umsetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen und zugleich von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel gewollten Aufgabe erleichtert. Ihm müssen weitere Schritte folgen.
- Der Umfang der von einer Kommune – Stadt, Gemeinde oder Kreis – wahrgenommenen Aufgabe muss die Höhe der zu gewährenden Finanzausgleichsmittel bestimmen: Wer mehr Aufgaben als andere wahrnimmt, muss auch mehr Geld erhalten. Die Landeshauptstadt Kiel, die als Oberzentrum Dienstleistungen nicht nur für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, sondern für die ganze Region übernimmt und dazu öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen vorhält, muss aufgrund ihrer zentralen Versorgungsfunktion und der geschulterten Aufgaben besser gestellt werden als bisher. Eine starke Landeshauptstadt Kiel bedeutet auch eine starke Region und nützt den Gemeinden des Umlandes.
Ratsherr Roick, CDU, beantragt die Überweisung in den Finanzausschuss, hilfsweise Vertagung. Ratsfrau Hirdes, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, schließt sich dem Antrag bei endgültiger Beschlussfassung durch die Ratsversammlung an. Der Überweisungsantrag wird einstimmig beschlossen.