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ALLRIS - Auszug

27.04.2015 - 6.1 Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel als Standort für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe in Kiel 2024 oder 2028 - Entscheidung über...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss in der geänderten Fassung (Ergänzungen in Fettdruck):

  1. Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung die Bewerbung um Olympische und Paralympische Segelwettbewerbe 2024/ 2028 mit dem Olympiazentrum Schilksee als Hauptstandort (Wettkampfstätten und Olympisches Dorf) sowie dem MFG 5 Gelände in Holtenau als möglichen Nebenstandort erstellt.

 

  1. Es wird zugestimmt, dass der rgerentscheid über die Bewerbung Kiels als Segelstandort für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024/2028 auf dieser Basis vorbereitet wird und die Beschlussfassung über die Durchführung des Bürgerentscheids gem. § 16 GO mit Vorliegen der Machbarkeitsstudie erfolgt.

 

  1. Davon unberührt haben die Antragspunkte Ziffer 2, 3, 4, 5 und 7 der Beschlussvorlage „Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel als Standort für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe in Kiel 2024 oder 2028“ (Drs. Nr. 0084/2015) Bestand.

 

  1. Die Ratsversammlung sieht in den Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerben 2024 oder 2028 eine große Chance für die Landeshauptstadt Kiel, die Stadtentwicklung voranzutreiben, den Bekanntheitsgrad der Marke „Kiel Sailing City“ weiter zu erhöhen und die Landeshauptstadt Kiel als Standort im nationalen und internationalen Wettbewerb deutlicher erkennbar zu machen. Sie bittet den Oberbürgermeister um eine Darstellung, wie sich die in den letzten Jahren beschlossenen Schlüsselprojekte in ein Konzept „Kiel als Olympiastadt 2024“ einfügen. Die Darstellung soll der Ratsversammlung im September 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
     
  2. Die Ratsversammlung bittet die Landesregierung, die Landeshauptstadt Kiel als ausgehlten Segelstandort für die deutsche Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 oder 2028r die erforderlichen Investitionen vor Ort mit einer ausreichenden Finanzausstattung zu versehen. Bund und Land sollen sich zu diesem besonderen Ereignis von gesamtstaatlichem Interesse in angemessener Weise durch direkte staatliche Zuschüsse und andere Investitionshilfen beteiligen.
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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei einer Gegenstimme von DIE LINKE