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ALLRIS - Auszug

27.04.2015 - 6.2 Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel als Standort für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe in Kiel 2024 oder 2028 - Außerplanmäßige B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zugestimmt wird gem. § 95d GO der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 730.000 €r die Einleitung der weiteren Schritte zur Erstellung der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe in Kiel 2024/2028 (Drs. Nr. 0309/2015) im

 

Teilplan:              511              umliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

 

Produkt (neu):              511007              Olympische Segelwettbewerbe 2024

Kostenträger:                 51100701                 Planungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit

Kostenstelle:                   50132                   Olympiabewerbung

Sachkonto:              52910700              Sonstige Aufwendungen der Öffentlichkeitsarbeit

Finanzkonto:              72910700              Sonst. Auszahlungen der Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Grundsteuer B in Höhe von 500.000 €

 

Teilplan:              611              Steuern, allgemeine Zulagen und allgemeine Umlagen

 

Kostenträger:              61100101              Steuern, allgemeine Zulagen und allgemeine Umlagen

Kostenstelle:              60001              Allgemeine Finanzwirtschaft

Sachkonto:              40120000              Grundsteuer B

Finanzkonto:              60120000              Grundsteuer B             

 

sowie Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen in Höhe von 230.000 €

 

Teilplan:              612              Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Kostenträger:              61200101              Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Kostenstelle:              60001              Allgemeine Finanzwirtschaft

Sachkonto:              55170000              Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

Finanzkonto:              75170000              Zinsauszahlungen an Kreditinstitute

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Selbstverwaltung zu informieren, sollte sich der Gesamtkostenrahmen im weiteren Verfahren verändern.

 

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei einer Gegenstimme von DIE LINKE