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19.11.2015 - 10.3 Kommunen beim Ausbau des barrierefreien ÖPNV nicht allein lassen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherren Heinrichs, Raschke und Wehner, SPD-RatsfraktionRatsherr Oschmann, Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenRatsfrau Dr. Swoboda, Ratsherren Schmidt und Seele, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 19.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Gemeinsame Beratung mit der Mitteilung zu Tagesordnungspunkt 7.3 -
Ratsherr Kruber (CDU) macht während der laufenden Abstimmung auf einen von seiner Ratsfraktion vorbereiteten Alternativantrag aufmerksam. Dieser liegt den Ratsmitgliedern jedoch nicht vor.
Auf entsprechende Abfrage durch Stadtpräsident Tovar erklärt Ratsfrau Danker, dass sie sich gegen eine nachträgliche Aufnahme des Alternativantrags in die Tagesordnung ausspreche.
Die Sitzung wird daraufhin für sechs Minuten unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt Stadtpräsident Tovar die Rechtslage. Er stellt fest, dass der Antrag erst nach Abschluss der Beratungen eingereicht wurde und dass das notwendige Einvernehmen, ihn abweichend von der Geschäftsordnung dennoch zur Abstimmung zu stellen, nicht gegeben ist.
Der Alternativantrag wird daher nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Auf Bitte von Ratsherrn Kruber wird daraufhin der Abstimmungsvorgang wiederholt.
Beschluss:
Die Ratsversammlung bekräftigt ihr Bestreben, den Öffentlichen Personennahverkehr schnellstmöglich barrierefrei im Sinne des „Universellen Designs“ zu gestalten. Sie dankt der Verwaltung für die bereits erfolgten engagierten Umsetzungen und die starke Berücksichtigung dieses Aspekts im 4. Regionalen Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Kiel.
Die im neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geforderte vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 ist daher ein richtiges Ziel. Wenn der Gesetzgeber jedoch auf diesem Wege die Kommunen in die Pflicht nimmt, muss er sich auch an der Finanzierung beteiligen.
Der Oberbürgermeister wird daher gebeten, über die kommunalen Verbände auf Bundes- und Landesebene eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe einzufordern.