Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

03.12.2015 - 6.2 Einfacher Bebauungsplan Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

  1. Das Verfahren des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ im Stadtteil Vorstadt für das Baugebiet zwischen Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria-Straße, Raiffeisenstraße, Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße und Hopfenstraße sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu unterrichten.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache