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03.12.2015 - 6.2 Einfacher Bebauungsplan Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Das Verfahren des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ im Stadtteil Vorstadt für das Baugebiet zwischen Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria-Straße, Raiffeisenstraße, Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße und Hopfenstraße sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu unterrichten.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,8 kB
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2
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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