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ALLRIS - Auszug

03.12.2015 - 7.2 Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Dem Aufbau einer Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule wird zugestimmt. In Abstimmung mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen wird das bereits erfolgreich umgesetzte Konzept (s. Anlage) der Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Schusterkrug auf das Angebot der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule übertragen und ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Es wird von einer voraussichtlichen Dauer des Projektes von 5 Jahren ausgegangen, da die Planungsprozesse zur weiteren Nutzung des Geländes im Rahmen der Marinequartiersentwicklung bereits eingeleitet sind.

 

  1. Es ist von der Aufnahme der Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule ab Februar 2016 auszugehen.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2016 sind anteilig in Höhe von bis zu 261.594 € zzgl. der einmaligen Anschaffungskosten in Höhe von 15.000 € zusätzlich in den Haushalt einzustellen. Ab 2017 ist eine Aufstockung auf das ganze Jahr bzw. eine jährliche Anpassung vorzunehmen und die entsprechenden Haushaltmittel für den Haushalt anzumelden.

 

  1. Ein erster Bericht über das Kinder- und Jugendbetreuungsangebot in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule wird im 1. Quartal 2017 vorgelegt.
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Drucksache