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ALLRIS - Auszug

10.12.2015 - 12.12 Rückübertragung der Aufgabe „Geltendmachung von Ansprüchen aus § 33 SGB II – Anspruch des Leistungsempfängers auf Unterhalt nach bürgerlichem Recht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Aufgabe Geltendmachung von Ansprüchen aus § 33 SGB II Anspruch des Leistungsempngers auf Unterhalt nach bürgerlichem Recht wird mit Wirkung vom 01. April 2016 auf das Jobcenter zurück übertragen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen