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ALLRIS - Auszug

07.01.2016 - 6.2 Einfacher Bebauungsplan Nr. 1002 „Masurenring“ (Satzungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Gosmann vom Stadtplanungsamt trägt folgende Ergänzung vor:

 

In der Anlage 1 („Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zum

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1002 „Masurenring“

r das Gebiet Neumühlen-Dietrichsdorf“) wird auf Seite 2 unter der Nr. 7 der Abwägungsvorschlag ergänzt um folgenden Absatz:

 

Die Anregung wird nicht aufgenommen. Die Festsetzung von „insgesamt max. 400 m² Verkaufsfläche…“r das gesamte Plangebiet würde die Zulassung von Einzelhandelsbetrieben mit Sortimenten des täglichen Bedarfs nach dem „Windhund-Prinzip“ bedeuten. Dies widerspricht der geltenden Rechtsprechung.“

 

Beschluss:

 

1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Der einfache Bebauungsplan Nr. 1002 „Masurenring“ im Stadtteil Kiel-Neumühlen- Dietrichsdorf wird für das Baugebiet östlich Langer Rehm, nördlich Masurenring, nördlich der rückwärtigen Grundstücksgrenzen Masurenring 10-24 (gerade Hausnummern), westlich Masurenring und südlich der rückwärtigen Grundstücksgrenzen Masurenring 40-110 (gerade Hausnummern) als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

3.  Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

 

 

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache