Infosystem Kommunalpolitik
02.02.2016 - 8.1 Situation geflüchteter Frauen in Kiel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Ratsfrau Lietzow, SPD-RatsfraktionRatsfrau Rudow, Ratsfraktion Bündnis 90/Die GrünenRatsherr Schmidt, SSW-Ratsfraktion
- Gremium:
- Innen- und Umweltausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 02.02.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0054/2016 Situation geflüchteter Frauen in Kiel
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsfrau Lietzow (SPD) trägt mündlich eine Ergänzung des Antragstextes vor.
Beschluss einschließlich der mündlich vorgetragenen Ergänzung (Fettdruck):
Die Verwaltung wird darum gebeten:
1. zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß in den Gemeinschaftsunterkünften Übergriffe auf Frauen und Kinder stattfinden und bei Bedarf ein Konzept vorzulegen, wie Übergriffe und Gewalt zukünftig zu verhindern sind;
2. das Personal, auch das Sicherheitspersonal, in den Gemeinschaftsunterkünften besonders zu schulen und zu sensibilisieren für die Belange von geflüchteten Frauen und für Gewaltprävention;
3. zu prüfen, ob in allen Kieler Gemeinschaftsunterkünften angemessene Räumlichkeiten für geflüchtete Frauen und Kinder vorhanden sind und wenn dies nicht der Fall ist, inwieweit diese zeitnah eingerichtet werden können. Dieses gilt insbesondere für getrennte und geschützte Sanitärbereiche sowie seperate Aufenthaltsräume, in denen Frauen Rückzugsmöglichkeiten gegeben werden;
4. bei der Planung neuer Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen im sogenannten Kieler Modell Unterkünfte zu schaffen, in denen ausschließlich allein geflüchtete Frauen und deren Kinder untergebracht werden;
5. in Zusammenarbeit mit den Kieler Facheinrichtungen ein Konzept zu entwickeln, wie mit geeigneten Maßnahmen und Angeboten noch besser auf die spezifischen Lebenssituationen und Bedürfnisse geflüchteter Frauen eingegangen werden kann.
6. zu prüfen, inwieweit eine Sensibilisierung des Sicherheitspersonals und der Einsatz weiblicher Sicherheitskräfte in den Unterkünften gewährleistet werden könnte.
Über die Ergebnisse der Prüfung und die Umsetzung der genannten Maßnahmen soll dem Ausschuss ein schriftlicher Bericht vorgelegt werden.