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ALLRIS - Auszug

17.03.2016 - 13.4 Weihnachtsmarkt am Kieler Rathaus

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss einschließlich der beschlossenen Ergänzungen (Fettdruck) aus den Änderungsanträgen zu Punkt 13.4.1 (Drs. 0209/2016) und zu Punkt 13.4.3 (Drs. 0229/2016):

  1. Die Landeshauptstadt Kiel bekennt sich zur öffentlichen Veranstaltung des traditionellen Kieler Weihnachtsmarktes und seiner Bedeutung für die sozialen und kulturellen Gemeinwohlbelange und für das örtliche Zusammengehörigkeitsgefühl. Die öffentliche Veranstaltung des traditionellen Weihnachtsmarktes und anderer Volksfeste (Kieler Umschlag in bewährter Form) soll fortgeführt werden.

 

  1. In Ergänzung dazu erhält die AG Grandezza Entertainment GmbH / e.p.a. events promotion gmbh (Veranstalterin) die Gestattung, auf eigene Kosten und Rechnung auf dem Kieler Rathausplatz und der Fleethörn ab 2016 - 2021 einen zusätzlichen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Es muss sichergestellt sein, dass der zusätzliche Weihnachtsmarkt nicht über die Fleethörn hinaus- und in den Asmus-Bremer-Platz hineingeht.

 

  1. Dem von der Veranstalterin vorgelegten Konzept („Kieler Weihnachtsdorf“, siehe Anlage) wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der vergabe- und beihilferechtlichen Vorschriften mit der Veranstalterin einen Gestattungsvertrag / Dienstleistungsvertrag mit folgenden Eckpunkten zu schließen:

 

  1. r die Durchführung des Weihnachtsmarkts auf dem Rathausplatz gelten die grundsätzlichen Regelungen des „Kieler Einheitsvertrages“, der für alle Kieler Weihnachtsmärkte abgeschlossen wird.

 

  1. Der Weihnachtsmarkt wird als „Kieler Weihnachtsdorf“ mit der Themenstellung „Romantisch. Nordisch. Echt.“ durchgeführt. Abweichungen vom Inhalt des Kurz-Exposés bedürfen der Zustimmung der Stadt.

 

  1. Abweichend von der grundsätzlichen Gebührenpflicht wird der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz in den ersten zwei Jahren gebührenfrei gestellt. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird die Verwaltung auch den Schaustellerinnen und Schaustellern auf dem traditionellen, öffentlich veranstalteten Weihnachtsmarkt für denselben Zeitraum bei der Gebührenbemessung entgegenkommen, soweit sie Investitionen zur Reaktivierung des traditionellen Weihnachtsmarktes z.B. Lichtschmuck an den Bäumen des Holstenplatzes vornehmen.

 

  1. r die Durchführung des Eisfestivals ist im Einvernehmen mit den Stadtwerken ein Ersatzstandort (z.B. am Ostseekai) oder eine zeitliche Verschiebung vorzusehen.


Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag mit der AG Grandezza Entertainment GmbH / e.p.a. events promotion gmbh (Veranstalterin) so zu gestalten, dass der Weihnachtsmarkt über ökologische Standards verfügt. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden:

- völliger Verzicht auf Einweggeschirr

- Einsatz energiesparender Beleuchtung (LED)

- Einführung eines nach Möglichkeit gemeinsamen oder gleichartigen Pfandsystems wie auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Holstenplatz

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit Kiel-Marketing e.V. und in enger Abstimmung mit dem Weihnachtsmarktbeirat der Landeshauptstadt Kiel ein unter den Gesichtspunkten Werbung, Marketing, Besucherlenkung und Innenstadtgestaltung in sich schlüssiges Gesamtkonzept aller innerstädtischen Weihnachtsmärkte in Kiel (Holstenplatz, obere Holstenstraße und Alter Markt, Rathausplatz) incl. des Eisfestivals zu entwickeln und der Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist zu beteiligen.

 

 

 

 

 

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Abstimmung: Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimmen von Die Linke

 

 

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Anlagen zur Drucksache